Vereinsbeiträge - Satzung - Datenschutz

Vereinsbeiträge

Vereinsbeitrag für Aktive pro Monat ab 7/2018
Kinder / Schüler € 15,00 Erwachsene € 17,00 Familien € 32,00
Der Einzug der Beiträge erfolgt viermal jährlich zu Quartalsbeginn im Voraus.

Besondere Beiträge für alle Aktiven
Grundlagenbereich: einmalig 30 €
Wettkampfbereich: ab 7 Jahre ID-Card und Jahres-Lizenzierung an den Deutschen Schwimmverband (s.dort)

Förderbeitrag für passive Mitglieder
jeder Förderbeitrag (auch einmalig) ist willkommen.

Eine schriftliche Abmeldung muss uns bis 4 Wochen vor Quartalsende erreicht haben.


Satzung des Schwimmverein Detmold 06/21 e. V. (Stand 2/2020)

Satzung

Präambel

Der Schwimmverein Detmold wurde am 15. Juli 1906 gegründet. Nach den Kriegswirren 1914-1918 und 1939-1945 wurden Neugründungen vorgenommen und zwar am 10. Juli 1921 und am 21. Juli 1949.

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

1. Der Verein führt den Namen "Schwimmverein Detmold 06/21 " (SVD 06/21) und hat seinen Sitz in Detmold. Er ist ein eingetragener Verein des bürgerlichen Rechts.

2. Der Verein ist Mitglied des Deutschen Schwimmverbandes und des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfalen.

3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Zweck des Vereins ist die körperliche Ertüchtigung der Mitglieder durch Pflege und Förderung des Schwimmsports. Besonderer Wert wird auf eine zeitgemäße Jugend-arbeit gelegt.

3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Verein dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.

4. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral.

5. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhält-nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitglieder

1. Der Verein besteht aus

- aktiven Mitgliedern

- passiven Mitgliedern

- Ehrenmitgliedern

2. Aktive Mitglieder können die Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden Ord-nungen nutzen.

3. Passive Mitglieder fördern die Aufgaben des Vereins finanziell oder durch Mitarbeit. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.

4. Personen, die den Zweck des Vereins in besonderem Maß gefördert haben, können durch Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Ihnen steht ein Stimmrecht zu.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der dem Vereinszweck zustimmt.

2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich einzureichen. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger ist von den gesetzlichen Vertretern zu stellen.

3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Ein Aufnahme-anspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.

4. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.

5. Das Mitglied verpflichtet sich, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Über Aus-nahmen entscheidet der Vorstand.

§ 5 Beiträge

1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Zusatzbeiträge wird durch Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt.

2. Der Beitrag wird vierteljährlich im Voraus zum Fälligkeitstermin eingezogen. Stundung und Erlass von Beiträgen sind beim Vorstand zu beantragen, der endgültig darüber entscheidet.

3. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift bekannt zu geben.

4. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch

- Austritt aus dem Verein

- Ausschluss aus dem Verein

- Tod

- Auflösung des Vereins

2. Eine Kündigung (Austritt aus dem Verein) muss bis 1 Monat vor Quartalsende dem Vorstand schriftlich vorliegen.

3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitglied-schaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen, insbesondere ausstehende Bei-tragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten.

§ 7 Ausschluss von Mitgliedern

1. Verstößt ein Mitglied gröblich gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins, so kann es ausgeschlossen werden. Gründe für den Ausschluss sind insbesondere:

a) Nichtbeachtung der Satzung

b) Verweigerung der Beitragszahlung

c) Grobe Verstöße gegen kameradschaftliche und sportliche Fairness.

2. Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes muss unter Angabe von Gründen schriftlich beim Vorsitzenden gestellt werden. Das betroffene Mitglied ist schriftlich über den Antrag zu informieren und muss vom Vorstand dazu angehört werden. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung nehmen. Nach Ablauf der Frist entscheidet der erweiterte Vorstand unter Berücksichtigung einer zugegangenen Stellungnahme des betroffenen Mitglieds über den Antrag mit einfacher Mehrheit. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mitzuteilen. Der Ausschluss wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam.

3. Verbandsstreitigkeiten werden nach Maßgabe der Rechtsordnung des DSV durch ein Schiedsgericht geregelt. Die Rechtsordnung ist Teil dieser Satzung. Der Schieds-gerichtsbarkeit ist insoweit auch jedes einzelne Mitglied unterworfen.

4. Die dem Verein zustehende Ordnungsgewalt wird für den Fall eines Verstoßes eines Mitglieds gegen die Vorschriften des DSV, des WSV und seiner Gliederungen im Rahmen des Rechts des DSV auf den WSV bzw. auf dessen Gliederungen übertragen.

5. Disziplinar- und Ordnungsmaßnahmen können auf Antrag von Organen des DSV, des WSV und seiner Gliederungen sowie des Vereins und jedes einzelnen Mitglieds verhängt werden gegen Organe des DSV, des WSV und seiner Gliederungen sowie den Verein und jedes einzelne Mitglied wegen:

a) Nichtbeachtung der Satzungen, Ordnungen und Beschlüsse des DSV, des WSV und seiner Gliederungen.

b) Zuwiderhandlungen gegen Grundsätze sportlichen Verhaltens oder gegen die Interessen des DSV, des WSV und seiner Gliederungen.

6. Eine Rückzahlung eingezahlter Beiträge findet nicht statt.

7. Bei Nichtzahlung der Beiträge kann das Mitglied nach zweimaliger Mahnung aus-geschlossen werden.

§ 8 Die Vereinsorgane

Organe des Vereins sind

- die ordentliche Mitgliederversammlung

- der geschäftsführende Vorstand

- der erweiterte Vorstand

- die Jugendversammlung

§ 9 Die ordentliche Mitgliederversammlung

1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr möglichst in der Zeit von Januar bis März statt.

2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen mit Aushang im Schaukasten unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

3. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet.

4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

5. Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

6. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor jeder Versammlung schrift-lich dem Vorstand einzureichen.

7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

8. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. Wählbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr können mit 1 (einer) Stimme durch ihre Erziehungsberechtigten vertreten werden.

§ 10 Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist u.a. für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:

Entgegennahme der Berichte des Vorstands

Entgegennahme der Kassenprüfberichte

Entlastung des Vorstandes

Wahl der Mitglieder des Vorstandes

Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Wahl der Kassenprüfer

Änderung der Satzung

Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

Anträge des Vorstands und der Mitglieder

Auflösung des Vereins

§ 11 Die außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine solche muss dann einberufen werden, wenn die Einberufung von einem Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gilt § 9 ent-sprechend.

§ 12 Der geschäftsführende Vorstand

1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

- dem/der 1. Vorsitzenden

- dem/der sportlichen Leiter/in

- dem/der Kassenwart/in

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäfts-führenden Vorstandes vertreten. Die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Mitgliederversammlung. 1. Vorsitzende/r und Kassenwart/in wer-den in ungeraden Kalenderjahren gewählt, sportliche/r Leiter/in in geraden. Die Amts-dauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

2. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der geschäftsführende Vorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger bestimmen.

3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

§ 13 Der erweiterte Vorstand

1. Der erweiterte Vorstand besteht aus

- dem geschäftsführenden Vorstand

- mindestens einer/m Fachwart/in

- dem/der Jugendleiter/in

2. Der/die Fachwart/in wird jährlich von der Mitgliederversammlung gewählt oder vom Vorstand ernannt. Weitere Fachwarte können zur Unterstützung des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gewählt oder vom Vorstand ernannt werden.

3. Der/die Jugendleiter/in wird in geraden Jahren von der Jugendversammlung gewählt.

4. Der erweiterte Vorstand ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden einberufen.

§ 14 Vereinsjugend

1. Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr durch den Haushalt zufließenden Mittel.
2. Organe der Vereinsjugend sind:
:: der/die Jugendleiter/in
:: die Jugendversammlung
:: der Jugendausschuss

3. Der/die Jugendleiter/in ist Mitglied des erweiterten Vorstandes.
4. Das nähere regelt die Jugendordnung, die Teil dieser Satzung ist.

§ 15 Kassenprüfung

In der ordentlichen Mitgliederversammlung werden zwei Kassenprüfer gewählt, welche die Kasse und das sonstige Eigentum des Vereins prüfen und in der nächsten Jahres-hauptversammlung darüber einen Bericht zu erstatten haben. Die Prüfer dürfen nicht dem geschäftsführenden oder erweiterten Vorstand angehören. Eine außerordentliche Prüfung der Kasse kann jederzeit durch die Prüfer erfolgen.

§ 16 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur erfolgen, wenn die Mitgliederzahl auf 3 gesunken ist oder sich eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung dafür mit 2/3 Mehrheit erklärt. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vereinsvermögen der Stadt Detmold zur Verfügung gestellt, die es unmittelbar und ausschließlich für jugendpflegerische Zwecke oder für einen neu zu bildenden Verein mit der gleichen Zweckbestimmung zu verwenden hat.

§ 17 Haftung

Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht für Unfälle, die bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen direkt oder als Folge eintreten. Ebenfalls haftet der Verein nicht für Diebstähle oder andere Schäden bei allen sportlichen oder sonstigen Veran-staltungen. Die Vereinsmitglieder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung ab-gesichert.

§ 18 Datenschutz

Alle Organe und Funktionsträger des Vereins sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen zu beachten. Jedes Mitglied ist damit einverstanden, dass der Verein zur Erfüllung seiner Zwecke und Aufgaben Daten seiner Mitglieder speichert und vereinsintern sowie innerhalb der Verbände, bei denen der Verein Mitglied ist, übermittelt.

§ 19 Vereinsfarben

Die traditionellen Vereinsfarben sind SCHWARZ/GELB.

§ 20

Die vorstehende Satzung ist in der außerordentlichen Versammlung am 24. November 1972 angenommen und genehmigt worden.

In der Jahreshauptversammlung am 16. März 1979 wurden die §§ 1 und 2 der Satzung geändert und neu gefasst.

In der Jahreshauptversammlung am 06. März 1987 wurde der § 7 Abs. 3 der Satzung geändert und neu gefasst.

In der Jahreshauptversammlung am 11. Februar 1992 wurden die §§ 3 Abs. 3, 7 Abs. 2, 8 Abs. 3, 9 Abs. 1 + 2 und 15 Abs. 1 a-c geändert und neu gefasst.

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 08.06.1992 wurden die §§ 7 Abs. 5 und 9 Abs. 3 geändert und neu gefasst.

In der Jahreshauptversammlung am 21. Januar 2009 wurde der § 7 Abs. 2 der Satzung geändert und neu gefasst.

In der Mitgliederversammlung am 02.03.2010 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen.

In der Mitgliederversammlung am 21.03.2017 wurde die Änderung von §6 Abs. 2 beschlossen.

In der Mitgliederversammlung am 11.02.2020 wurden die Änderungen von §9 Abs. 2 und 6 beschlossen.

Jugendordnungdes Schwimmvereins Detmold 06/21 e.V., Detmold

§ 1 Allgemeines

Die Vereinsjugend ist die Jugendorganisation des Vereins. Durch die Jugendordnung werden die besonderen Belange der Jugend des SV Detmold geregelt, soweit dies nicht durch die Vereinssatzung geschehen ist. Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr durch den Haushalt zufließenden Mittel.

§ 2 Mitglieder

Mitglieder der Jugendabteilung sind alle weiblichen und männlichen Jugendlichen sowie die gewählten und ernannten Mitarbeiter der Jugendabteilung.

§ 3 Zweck

Die Jugend des SV Detmold will neben der sportlichen Betätigung in enger Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen eine zeitgemäße Jugendpflege im In- und Ausland betreiben. Besonderer Wert wird auf gute Zusammenarbeit mit Elternhaus und Schule gelegt. Darüber hinaus soll das ehrenamtliche gesellschaftliche Engagement angeregt werden.

§ 4 Organe

Die Organe der Jugend des SV Detmold sind

- die Jugendversammlung

- der Jugendleiter/die Jugendleiterin

- der Jugendausschuss

§ 5 Jugendversammlung

Die Jugendversammlung besteht aus den Jugendlichen des Vereins, dem/der Jugend-leiter/in und dem Jugendausschuss. Alle Fragen, die die Jugend betreffen, werden von ihr beschlossen, und zwar mindestens einmal im Jahr möglichst in der Zeit von Januar bis März in einer Versammlung unter Leitung des Jugendleiters/der Jugendleiterin. Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Die Jugendversammlung wählt in geraden Jahren die Jugendleiterin/den Jugendleiter, die/der mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben muss. Wenn kein/e Jugendleiter/in gewählt werden kann, übernimmt ein Vorstandsmitglied deren/dessen Aufgaben. Mitglieder des Vorstandes können an den Versammlungen teilnehmen.

§ 6 Der/die Jugendleiter/in

Der/die Jugendleiter/in ist stimmberechtigtes Mitglied im erweiterten Vorstand und vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen. Er/sie leitet die Jugendausschuss-sitzungen. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens des Jugendleiters/der Jugendleiterin wählt eine außerordentliche Jugendversammlung für die restliche Amtszeit eine/n neue/n Jugendleiter/in.

§ 7 Jugendausschuss

Der Jugendausschuss plant und koordiniert die Jugendarbeit unter der Führung des Jugendleiters/der Jugendleiterin. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von dem/der Jugendleiter/in ernannt.

§ 8 Sonstige Ordnung

Jugendordnungen, Satzungen und ähnliche Vorschriften des DSV und des SV NRW sowie Vorschriften des DSB gelten neben dieser Ordnung, soweit sie diese ergänzen.

§ 9 Änderungen

Aus begründetem Antrag des Jugendleiters/der Jugendleiterin bzw. des Jugendaus-schusses kann der erweiterte Vorstand des SVD Änderungen dieser Jugendordnung vor-nehmen.

In der Jahreshauptversammlung am 11. Februar 1992 wurde der § 7 der Jugendordnung geändert und neu gefasst.

In der Jahreshauptversammlung am 02.03.2010 wurde die Jugendordnung neu gefasst.

© Schwimmverein Detmold 06/21 e.V.

Der Schwimmverein Detmold nimmt jährlich ca. 30.000 € ein. Den Löwenanteil an den Einnahmen machen die Mitgliedsbeiträge aus.

Dadurch ist der Verein auf der einen Seite relativ unabhängig, da der Verlust von Sponsoren und anderen externen Geldgebern nicht sofort die Existenz des Vereins bedroht. Auf der anderen Seite ist der Gesamtbetrag begrenzt. "Große Sprünge" kann sich der Verein ohne eine Erhöhung der Beiträge nicht erlauben.

Weitere Geldgeber sind:
:: die Stadt Detmold mit ca. 4.000 € Zuschuss zu den Hallenkosten '
:: der Stadt-, Kreis- und Landessportbund mit ca. 2.500 € Übungsleiterzuschüssen
:: unsere Sponsoren mit 50 € bis 1.000 € pro Jahr
:: Preisgelder für gute Wettkampfleistungen mit ca. 100 €
:: Zuschüsse für die Ausrichtung von Bezirkswettkämpfen mit ca. 400 €.

Der Schwimmverein Detmold gibt jährlich ca. 30.000 € aus. Den größten Anteil machen die Hallennutzungskosten aus. Dafür überweist der Verein ca. 11.000 € an die Stadtwerke Detmold.

Weitere große Kostenblöcke sind:
:: ca. 5.000 € Startgelder - Ein Start kostet zwischen 2 und 6 €. Für einen Wettkampf kommen zwischen 400 und 800 € Meldegelder zusammen.
:: ca. 5.000 € Trainer und Trainerassistenten - Trainer und Trainerassistenten erhalten ein Entgelt für ihren Einsatz.
:: ca. 2.500 € Materialien für den Trainingsbetrieb und die Ausstattung der Kampfrichter, für Urkunden und Medaillen
:: ca. 2.000 € Verwaltungskosten für Versicherungen und das laufende Geschäft
:: ca. 1.500 € Verbandsbeiträge an den Landessportbund, den Landesschwimmverband, den Schwimmbezirk OWL und den Schwimmkreis Lippe
:: ca. 1.500 € Ausbildung der Kampfrichter (40 € pro Tag) und der Trainer (540 € für die C-Lizenz) sowie deren Fortbildung
:: ca. 1.500 € Zuschüsse für Schwimmbekleidung und Trainingslager

Copyright: Schwimmverein Detmold 06/21 e.V. | Postfach 26 44 | 32716 Detmold
relounch im Juli 2022

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